Die Mitarbeiterinnen unserer Patientenservicestelle unterstützen Sie kompetent und schnell, kostenlos und unbürokratisch.

Patientenrechte

Ihre

Als Patient*in im Krankenhaus haben Sie eine Vielzahl an Rechten. Diese sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen niedergeschrieben. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie über Ihre wichtigsten Rechte zu informieren. Dazu gehören:

  • Selbstbestimmungsrecht
  • Prinzip der Einwilligung, also das Verbot von Behandlungen ohne Ihre Zustimmung
  • Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft
  • Recht auf verständliche ärztliche Aufklärung durch Beschreibung der Krankheit und ihrer Folgen, das Aufzeigen der Therapiemaßnahmen und die Information über mögliche Risiken, wobei sich die erforderliche Aufklärung nach der Dringlichkeit der Behandlung und der Schwere der Erkrankung richtet
  • Recht zur Einsicht in Ihre Krankendokumente und der vertrauliche Umgang mit bekanntgewordenen Informationen und Daten während ihres Krankenhausaufenthaltes
  • Recht auf würdevolle Behandlung mit Berücksichtigung psychologischer und seelsorgerischer Betreuung und Rücksichtnahme der besonderen Bedürfnisse von Patient*innen mit Beeinträchtigungen
  • Recht auf Wahrung Ihrer Intimsphäre und ausreichender Besuchsmöglichkeiten

 

OÖ Patient*innen- und Pflegevertretung

In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine sogenannte Patient*innen- und Pflegevertretung, die Ihnen als Serviceeinrichtung für rechtliche Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht. Die zuständige Patient*innen- und Pflegevertretung für Oberösterreich finden Sie HIER.